Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ANU-Abdichtungen

Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass man bei Unstimmigkeiten zwischen Geschäftspartnern immer im gegenseitigen Einvernehmen handeln sollte. Auch sind wir der Meinung dass Streitfälle im Gespräch stets besser zu lösen sind als vor Gericht.

Schließlich wollen wir zu unseren Kunden eine lange, von gegenseitigem Vertrauen geprägte partnerschaftliche Beziehung aufbauen.

Nichts desto Trotz ist es aus rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen unumgänglich dass bei sämtlichen Rechtsgeschäften zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen  gelten.

 

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die nachstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 

1.     Geltungsbereich und Anwendung der Geschäftsbedingungen

1.1.     Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen die unsere Firma im Rahmen eines Auftrags für den Auftraggeber durchführt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich  auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

1.2.     Einkaufsbedingungen vom Auftraggeber werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die ganze Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

1.3.     Vom Auftraggeber vorgesehene Abweichungen von diesen AGB sind nur durch schriftliche Anerkennung durch uns wirksam.

 

  1. 2.        Angebote

2.1.     Die Zusendung oder Übergabe der Preisliste ist nicht als Angebot zu sehen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

2.2.     Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind erst verbindlich, wenn sie von ANU-Abdichtungen  schriftlich bestätigt worden sind.

2.3.     Unsere Angebote werden nach bestem Fachwissen erstellt, wir können jedoch keine Gewähr für ihre Richtigkeit übernehmen.

2.4.     Sollte eine beträchtliche Überschreitung des Angebotes nach Auftragserteilung unvermeidlich sein, wird ANU-Abdichtungen den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

2.5.     Die Weitergabe von Preislisten, Angeboten und sonstigen Schriftstücken an Dritte ohne schriftl. Zustimmung von ANU-Abdichtungen ist ausdrücklich verboten.

 

3.     Vertragsabschluß

3.1.     Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen wenn entweder eine schriftliche Bestätigung von uns vorliegt oder eine Lieferung/Arbeitseinsatz von uns durchgeführt wurde.

3.2.     Sollte sich ein Arbeitseinsatz unter unzumutbaren Umständen wie Schmutz, Wassereintritt, Unzugänglichkeit und dgl. ergeben oder ein Sicherheitsrisiko für die Arbeiter darstellen sind wir berechtigt die Arbeiten umgehend zu beenden. Über dies übernimmt ANU-Abdichtungen für unter diesen Umständen geleistete Arbeiten keinerlei Haftung. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von ANU-Abdichtungen angelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

4.     Rücktritt

4.1.     Der Auftraggeber ist zum Rücktritt vom Vertrag bei Lieferzug nur berechtigt wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt und dabei sogleich den Rücktritt angedroht hat. Anspruch auf Schadenersatz hat der AG nicht.

4.2.     Wird der Ausführungstermin kurzfristig vereinbart (innerhalb der nächsten 14 Tage) so verzichtet der AG ausdrücklich auf sein Rücktrittsrecht. Bei Verträgen mit Unternehmer hat der AG  kein Rücktrittsrecht.

 

5.     Lieferung/Montage

5.1.     Der Auftraggeber hat den gewünschten Liefer/Montagetermin in einem angemessenen Zeitraum (drei – vier Wochen – sofern nicht anders vereinbart –   vor dem geplantem Ausführungstermin) ANU-Abdichtungen bekannt zu geben.

5.2.     Liefer/Montagetermine sind keine Fixtermine. Schlechte Witterung (Niederschlag, starker Wind sowie Temperaturen unter 5°C) oder die Folgen höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Ereignisse bei uns oder bei Dritten mit denen wir in Geschäftsverbindung stehen, z.B. Betriebs oder Verkehrsstörungen, Erkrankung, Todesfall…… entbinden uns von der Einhaltung der vorgemerkten Liefer/Montagetermine bzw. erlauben uns den Rücktritt vom Vertrag oh. Schadenersatz leisten zu müssen.

5.3.     Sollte der Auftraggeber die vereinbarten Bauseitigen Leistungen vor Montagebeginn nicht erbracht haben sind die daraus entstehende Kosten z.B.: zusätzliche Anfahrt, Stehzeiten oder Mehrarbeit vom Auftraggeber zu tragen.

 

6.     Eigentumsvorbehalt

6.1.     Die gelieferte/montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ANU-Abdichtungen.

6.2.     Sollte die Pfändung der ANU-Abdichtungen gehörenden Ware durch Dritte versucht werden hat der Kunde auf das Eigentum bzw. Miteigentum von ANU-Abdichtungen aufmerksam zu machen und ANU-Abdichtungen hievon unverzüglich – unter genauer Anführung von Daten wie Gerichtszahl, Pfändungstag, betreibender Gläubiger, dessen Anwalt, betriebene Forderungen – schriftlich in Kenntnis zu setzen.

6.3.     Alle mit der Wahrung des Eigentums von ANU-Abdichtungen verbundene Kosten hat der Kunde zur Gänze zu ersetzen.

 

7.     Gerichtsstand

7.1.     Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ausschließlich das nach dem Sitz des Auftragnehmers (ANU-Abdichtungen, Alois Nußbaumer, 4575 Roßleithen, Mayrwinkl 55) zuständige Gericht (LG Steyr) als vereinbart.

7.2 .   Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 

8.     Haftung/Gewährleistung

8.1.     ANU-Abdichtungen haftet für Schäden sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewissen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

8.2.     Für den Entgang von Gewinn aufgrund verzögerter oder mangelhafter Lieferung, für Nachteile dadurch  verursachter Betriebsstörungen, für allfällige Aus- und Einbaukosten sowie die vom Abnehmer des Kunden gegen diese erhobenen Ansprüche wird keine Haftung übernommen.

8.3.     Wenn seitens des Kunden oder Dritten Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder dessen Teilen erfolgt sind hat ANU-Abdichtungen nicht mehr Gewähr zu leisten und ist von der Haftung gänzlich entbunden.

8.4.     Für Verlegung und Verschweißung mit beigestelltem Material bzw. für Sanierungen und Reparaturen an von anderen Firmen gefertigten Objekten hat ANU-Abdichtungen ebenfalls keine Gewähr zu leisten und ist somit von der Haftung ausgenommen.

8.5.     ANU-Abdichtungen wird jene Teile der Lieferung oder Leistung, die nachweisbar infolge mangelhafter Ausführung, welche die Gebrauchsfähigkeit des Kaufgegenstandes beeinträchtigen innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Wahl  ausbessern oder ersetzen. Die Aufforderung hat hierzu in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

8.6.     Von der Gewährleistung und somit von der Haftung ausgeschlossen sind: Schäden infolge natürlicher Abnützung, mechanische Schäden (z.B.: Verletzung d. Dichtungsbahnen durch Steine,…), Schäden infolge nicht von uns ausgeführte Arbeiten auf der Abdichtungen, übermäßige Beanspruchung d. Abdichtung (u.a. wie Faltenbildung z.B.: durch nicht fachgerechter Verlegung von Steinen auf der Dichtungsbahn,…), Schäden hervorgerufen durch Setzungen, der Übergang der Abdichtung zu Fremdmaterialien (Mauerwerksanbindungen, Blechen, Rohre,..) sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter.

 

  1. 9.        Preis

9.1.     Die in unseren Lieferscheinen, Bautagesberichten und Regieberichten verzeichneten Mengen, Arbeitszeiten, Pauschalen (Werkzeug, Hänger, Transporter, Fahrt km, Nächtigung) sind für die Berechnung maßgebend – sofern sie nicht in vorher festgelegten Pauschalpreisen enthalten sind. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit wenn nicht anders angeführt.

9.2.     Sind Pauschalpreise vereinbart so werden zusätzlich erforderliche Arbeitseinsätze nach Aufwand nach den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet.

9.3.     Alle Preise verstehen sich sofern nicht anders angegeben in EURO ohne Umsatzsteuer ab Geschäftssitz von ANU-Abdichtungen.

9.4.     Alle Gebühren und Steuern werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet.

9.5.     Die abgegebenen Angebotspreise gelten wenn nicht anders vereinbart drei Wochen ab Angebotsdatum. Bei einer eintretenden Geldentwertung welche über dem Niveau der normalen Inflation liegt, sind wir berechtigt den Preis dem neuen Niveau unverzüglich anzupassen oder – wenn der Kunde hiermit nicht einverstanden ist – das Angebot unverzüglich zurück zu ziehen. Wurde mit Lieferungen/Arbeiten unserseits bereits begonnen und jener Fall tritt ein, sind wir ebenfalls berechtigt den Preis ab sofort anzupassen. Ist der Kunde hiermit nicht einverstanden sind wir berechtigt die Arbeiten/Lieferungen ab sofort zu beenden, Die bis dahin anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

 

  1. 10.     Zahlung

10.1.   Die von ANU-Abdichtungen gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind falls nicht anders vereinbart spätestens 20 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und Spesenfrei zu bezahlen.

10.2.   Bei Aufträgen die mehrere Lieferungen bzw. längere Arbeitseinsätze (mehrere Wochen) erfordern ist ANU-Abdichtungen berechtigt nach jeder Lieferung bzw. zweiwöchentlich eine Rechnung zu legen.

10.3.   Die Einhaltung vereinbarter Zahlungstermine bildet eine wesendliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung/Arbeiten bzw. der Vertragserfüllung durch ANU-Abdichtungen. Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungen berechtigen ANU-Abdichtungen die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

10.4.   Die Zurückhaltung oder die Aufrechnung eines Betrages durch den Auftraggeber aufgrund von Gegenansprüchen welcher Art immer ist ausgeschlossen.

10.5.   Die Zurückhaltung eines Deckungs-/Haftrücklasses durch den Auftraggeber wird, wenn nicht vorher ausdrücklich schriftl. vereinbart, ausgeschlossen.

10.6.   Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden zehn Prozent Verzugszinsen sowie € 15,00 Bearbeitungsgeb./Mahnung verrechnet. Ferner hat der säumige Kunde alle mit der Eintreibung der offenen Rechnungsbeträge in Zusammenhang stehenden Mahn-, Inkasso.-, Erhebungs.- und Auskunftskosten zu tragen.

 

  1. 11.      Sonstiges 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die denn unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

12.   Schlussbestimmungen 

12.1.   Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann wenn  der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.